Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SchwarzwaldCard - Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Präambel

Die Schwarzwald Tourismus GmbH (im Folgenden STG genannt) bietet die SchwarzwaldCard (im Folgenden SWC genannt) und SchwarzwaldCard 365 (im Folgenden SWC 365 genannt) an. Mit der SWC / SWC 365 können Sie die gesamte Erlebnisvielfalt des Schwarzwalds kennenlernen. Zu einem günstigen Kartenpreis erhalten Sie mit der SWC / SWC 365 freien Eintritt in ausgewählten Erlebnisattraktionen unserer Leistungspartner im Schwarzwald. Unser Angebot umfasst u.a. die Vermittlung von kulinarischen Angeboten, Führungen, Sportunternehmungen, Wellnessangeboten uvm.

Die STG tritt hierbei ausschließlich als Vermittlerin von Fremdleistungen auf. Sie vermittelt lediglich die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der mit der SWC nutzbaren Leistungen. Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fremdleistungserbringer bzw. Leistungspartner zustande (im Folgenden LP genannt). Die folgenden AGBs gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit und haben somit keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdleistungsanbieters. Diesbezüglich wird soweit vorhanden auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdleistungsanbieters verwiesen.

2. Preise | Zahlungsmodalitäten | Vertragsschluss

Die von uns ausgewiesenen Preise sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer. Vertragssprache ist deutsch.

Erwerb bei den Verkaufsstellen
Sie können die SWC direkt bei uns bzw. mitunter bei teilnehmenden Partnerunternehmen kaufen. Eine Auflistung der Verkaufsstellen finden Sie unter www.schwarzwald-tourismus.info. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten sind vor Ort zu erfragen. Sie erhalten eine Plastikkarte mit dem Aufdruck „SchwarzwaldCard“ und mit einem maschinenlesbaren QR-Code.
Die SWC 365 kann ausschließlich im Online-Shop und der Hauptgeschäftsstelle der STG erworben werden. Sie erhalten eine Karte im Scheckkartenformat, die mit Ihrem Namen personalisiert ist.

Erwerb über unseren Online-Shop
Die SchwarzwaldCard (3 Tage) können Sie in einer Printversion über unseren Online-Shop erwerben. Die SchwarzwaldCard (3 Tage) wird ausschließlich als digitales Ticket bereitgestellt. Sie erhalten das Ticket per E-Mail als PDF-Dokument. Das Ticket ist mit einem maschinenlesbaren QR-Code versehen und enthält Angaben zum Namen des Buchenden. Das Ticket ist nur mit dem im Buchungsvorgang genannten ID-Nachweis gültig. Das Ticket wird ausgedruckt oder als mobiles Ticket akzeptiert. Die digitale SchwarzwaldCard als PDF können Sie auf dem Smartphone speichern und beim Leistungspartner vorzeigen. Alternativ können Sie das Ticket auf Papier ausdrucken. Das Ticket kann als Eintrittskarte genutzt werden.

Der Buchungsvorgang über unseren Onlineshop umfasst mehrere Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die Variante der SWC / SWC 365, die Sie erwerben möchten durch Anklicken aus, diese wird dann in den Warenkorb gelegt. Sie können den Buchungsvorgang unmittelbar fortsetzen indem Sie „zur Kasse“ anklicken oder mittels Anklicken noch weitere Wunschleistung in den Warenkorb legen. Im weiteren Buchungsablauf sind vom Buchenden Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zahlungsart anzugeben. Soweit der Personalausweis, eine ausländische Identitätskarte oder eine Kreditkarte als ID-Karte genutzt wird, ist das Geburtsdatum bzw. das Ablaufdatum der Kreditkarte anzugeben. Sollte die Buchung für einen namentlich zu bezeichnenden Dritten vorgenommen werden, so ist Name und Anschrift des Dritten im Buchungsvorgang zu nennen. Bezüglich des Dritten ist ebenfalls ein ID-Nachweis zu benennen. Der Buchende schließt in diesem Fall den Vertrag als Vertreter des Dritten und haftet in Bezug auf das vom Dritten geschuldete Entgelt als Gesamtschuldner. Im nächsten Schritt muss der Buchende die gewählte Zahlungsart auswählen. Nach Auswahl und Eingabe der erforderlichen Daten, wird die gesamte Buchung aufgezeigt. Die Buchung kann nun inhaltlich überprüft werden und gegebenenfalls Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen werden. Durch Anklicken des Buttons „verbindlich buchen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab, die Leistung/-en buchen zu wollen.
Während des gesamten Buchungsvorgangs haben Sie die Möglichkeit die von Ihnen getätigten Eingaben zu korrigieren, indem Sie den Button „zurück“ in Ihrem Browser wählen und die entsprechenden Änderungen vornehmen. Indem Sie den Browser schließen, können Sie den gesamten Buchungsvorgang jederzeit abbrechen.

Digitale SchwarzwaldCard (3 Tage):
An den Buchungsvorgang anschließend, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer digitalen SchwarzwaldCard als PDF Anhang zum Selbstausdruck oder zum Speichern auf Ihrem Smartphone. Die Buchungsbestätigung nebst AGB sowie das Online-Ticket werden an Sie per Email übermittelt.

SchwarzwaldCard 365:
An den Buchungsvorgang anschließend erhalten Sie eine personalisierte Karte per Post. Die Buchungsbestätigung nebst AGB wird per Email an Sie übermittelt.

3. Leistungsbeschreibung/ -inhalt /-störungen /-ausschluss /-ausnahmen

Aus einer Vielzahl von Angeboten verschiedenster Freizeitanbieter des Schwarzwalds bieten wir eine Auswahl an und präsentieren deren Angebote auf unserer Website. Unsere Leistung besteht in der Vermittlung dieser Angebote.

Sämtliche LP haben sich verpflichtet, den Inhabern von SWC-Karten innerhalb der jeweiligen Saison zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten und unter Berücksichtigung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von ihr als SWC-Leistungen gekennzeichneten Leistungen, zu erbringen.

Mit der SWC und SWC 365 sind Sie zum einmaligen freien Eintritt bei den dargestellten Attraktionen und Einrichtungen im Zeitraum der Gültigkeit Ihrer Karte unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Nutzungsbedingungen berechtigt. Auf die gesonderten Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Attraktionen oder Einrichtungen wird explizit verwiesen. Abweichungen hierzu gibt es insbesondere in Bezugnahme auf Betriebszeiten sowie witterungs- und saisonbedingter Umstände. Kleinkinder unter vier Jahren können kostenfrei in die Attraktionen mitgenommen werden.

Änderungen oder Ausfälle des Leistungsumfangs werden unmittelbar nach unserer Kenntnisnahme im Internet veröffentlicht. Die SWC- und SWC 365-Karteninhaber sind dazu angehalten sich über etwaige Änderungen im Internet vorab zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für Leistungsausfälle der Vertragspartner. Beispielhaft seien Anreisekosten, entgangene Urlaubsfreuden, etc. genannt.

4. Nutzungsbedingungen | Gültigkeit | Übertragbarkeit

Die Gültigkeitsdauer der SchwarzwaldCard beträgt ein Jahr ab Kaufdatum. Die teilnehmenden Leistungsträger und die bezeichneten Leistungen sind dem Informationsmaterial zu entnehmen. Der Leistungsträger gewährt dem Kartenbesitzer während des jeweiligen Akzeptanzzeitraumes Zugang zu den bezeichneten Leistungen. Der Akzeptanzzeitraum für Leistungsträger beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres. Das Informationsmaterial stellen wir sowohl in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert die SWC ihre Gültigkeit.

Die SchwarzwaldCard ist an drei beliebig wählbaren Tagen innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum gültig. Unabhängig von der Uhrzeit beginnt ein Nutzungstag mit dem Zeitpunkt des Eintritts in die erste angeschlossene Attraktion und endet am letzten Nutzungstag spätestens um 24 Uhr. Für nicht genutzte Tage besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ausgleich. Eine Übertragung auf die Folgesaison ist ausgeschlossen.

Zahlreiche ausgesuchte Attraktionen, die in dem Informationsmaterial als „Bonus Partner“ bezeichnet sind, können jeweils auch einmal außerhalb dieser drei Gültigkeitstage besucht werden. Ausgesuchte Attraktionen, die in dem Informationsmaterial als „Shopping-Partner“ bezeichnet sind, gewähren einen Rabatt auf ihre Waren.

Die SchwarzwaldCard 365 ist an 365 Tagen innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum gültig. Jeder Leistungsträger und jede Leistung kann nur einmalig mit der SWC oder SWC 365 genutzt werden.

Die SWC mit der Leistungsvariante „inklusive Europa-Park“ berechtigt zum einmaligen freien Eintritt in den Europapark innerhalb der drei Gültigkeitstage. Die SWC 365 mit der Leistungsvariante „inklusive Europa-Park“ berechtigt zum einmaligen freien Eintritt in den Europa-Park innerhalb des Gültigkeitszeitraums. Der Europa-Park kann also mit der SWC oder SWC 365 nicht an mehreren Tagen oder an einem Tag zweimal hintereinander besucht werden. Beachten Sie die Öffnungszeiten des Europa-Park.

Übertragbarkeit/Berechtigungsnachweis
Die SWC ist in Form der Plastikkarte vom einen Nutzungstag auf den anderen auf eine andere Person übertragbar. Innerhalb eines Nutzungstags ist die SWC nicht übertragbar.

Das digitale SchwarzwaldCard Ticket ist nicht übertragbar. Bei Nutzung des digitalen SchwarzwaldCard Tickets ist als Berechtigungsnachweis der im Buchungsvorgang genannte ID-Nachweis mit sich zu führen. Der Name auf dem ID-Nachweis muss übereinstimmen mit dem auf dem Ticket eingetragenen Nutzer.

Die SWC 365 ist personalisiert und somit nicht übertragbar. Bei Nutzung der SWC 365 ist als Berechtigungsnachweis der im Buchungsvorgang genannte ID-Nachweis mit sich zu führen. Der Name auf dem ID-Nachweis muss übereinstimmen mit dem auf dem Ticket eingetragenen Nutzer.

5. Widerrufsrecht bei Erwerb eines digitalen SchwarzwaldCard Tickets | Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Schwarzwald Tourismus GmbH
Wiesentalstraße 5, 79115 Freiburg
E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info
Telefon: +49 (0) 7618964675

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

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Muster-Widerrufsformular

(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An:

Schwarzwald Tourismus GmbH
Wiesentalstraße 5, 79115 Freiburg
E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info

  • Hiermit widerrufe (n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Bestellnummer
  • Kartennummer
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

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(*) Unzutreffendes streichen

6. Gewährleistung

Es stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

7. Haftung | Haftung für Beiträge und Angaben der Leistungspartner

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des SWC-/ SWC 365-Inhabers sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen der LP. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind, insbesondere haften wir nicht für unwahre Angaben unserer LP, ausgenommen wir hatten von deren wahrheitswidrigen Inhalt Kenntnis.

8. Missbrauch | Diebstahl | Verlust | Weiterverkauf

Missbrauch
Die SWC oder SWC 365 bleibt jederzeit Eigentum der STG. Der Karteninhaber erwirbt mit dem Kauf lediglich die Möglichkeit zur Nutzung der Leistungen unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzungsbedingungen. Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei einem dahingehenden Verdacht sind die LP und die STG berechtigt bzw. verpflichtet die SWC oder SWC 365 ersatzlos einzubehalten. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich für Missbrauchsschäden. Bei Einzug der Karte, kann sich der Karteninhaber an uns wenden, um die Herausgabe der Karte zu verlangen. Im Falle einer unberechtigten Einziehung, erhält der Kunde die Karte von uns zurück. Bei missbräuchlicher Verwendung bleibt eine polizeiliche Anzeige vorbehalten.

Verlust / Diebstahl
Bei Diebstahl oder Verlust ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall gegenüber uns unverzüglich zu melden. Die Meldung kann unter der folgenden Rufnummer getätigt werden: Telefon: +49 (0) 7618964675
Nach Anzeige des Verlustes wird die Karte gesperrt. Wir übernehmen keine Haftung. Weiter sind wir nicht zum Ersatz der Karte oder Zurückerstattung des gezahlten Preises verpflichtet.

Weiterverkauf
Jeglicher gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen SWC ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch die STG ist verboten.

9. Datenschutz | Haftung für Fremdinhalte | Speicherung des Vertragstextes

Die von uns erhobenen und gespeicherten Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Gespeichert werden der Vor- und Familienname des Buchenden, Adresse, Email-Adresse und die Angaben zum ID-Nachweis. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und wird von uns nach Vertragsschluss nicht weiter zur Verfügung gestellt. Sie haben bei Vertragsschluss jedoch die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen sowie unsere AGB abzurufen und zu speichern.
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert wie dies aufgrund der mit Ihrer Datenübermittlung verbundenen Zwecksetzung erforderlich ist. Die von uns gespeicherten Daten werden nicht an Dritte herausgegeben, ausgenommen hiervon ist die Datenweitergabe an unseren Payment-Service-Partner und die Weitergabe der Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung sowie im Falle einer ausdrücklichen vorhergehenden Einwilligung Ihrerseits. Auch nachträglich ist jederzeit ein Widerruf der erteilten Nutzung möglich.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie jederzeit das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich hierzu an:
Schwarzwald Tourismus GmbH
Wiesentalstraße 5, 79115 Freiburg
E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info
Telefon: +49 (0) 7618964675
Auf Ihre Meldung hin wird der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls eine Entfernung vorgenommen.

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10. Anwendbares Recht

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Dies hat keine Geltung, wenn speziellere Verbrauchervorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind.

Stand: 27.01.2022

Schwarzwald Tourismus GmbH
Wiesentalstraße 5 | 79115 Freiburg
Telefon: +49 761 - 89646 0 | Fax: +49 761 - 89646 70
mail@schwarzwald-tourismus.info, www.schwarzwald-tourismus.info